Infoblatt zur Schülerbeförderung


Sehr geehrte Damen und Herren,
ist den Schülerinnen und Schülern der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar, obliegt es dem Landkreis Germersheim als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung für die Beförderung zu sorgen ( § 69 Schulgesetz in Rheinland-Pfalz).
Der Transport der Grundschülerinnen und -schüler erfolgt im öffentlichen Personennahverkehr. Ihr Kind benötigt deshalb ab dem Schuljahr 2015/2016 eine Schülerfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel.
Für Ihr Kind wird eine Fahrkarte – ScoolCard - des Karlsruher Verkehrsverbundes bestellt und Ihnen im Laufe der Sommerferien zugesendet. Mit dieser Fahrkarte kann Ihr Kind im gesamten KVV-Gebiet alle öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Straßenbahn, etc.) benutzen. Die Fahrkarte gilt an allen Werktagen, am Wochenende und in den Ferien. Wünschen Sie ein Passbild auf der Fahrkarte, müssen Sie dieses Ihrem Antrag beifügen.
Die Kosten für die Fahrkarte übernimmt der Landkreis Germersheim in voller Höhe. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.
Wir bitten Sie den Antrag zur Schülerbeförderung spätestens bis zum 30.06.2015 über das Internet zu stellen. Sie erreichen das Antragsformular über die Homepage der Kreisverwaltung Germersheim:
www.kreis-germersheim.de

Der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten ist in der Regel für die Dauer des Grundschulbesuches einmal zu stellen. Der Kreisverwaltung Germersheim ist jedoch mitzuteilen, wenn sich der Wohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers ändert, die Schülerin bzw. der Schüler die Schule wechselt oder die Beförderung aus sonstigem Grund entfällt.
Sollte Ihr Kind kein Anspruch auf Beförderung durch den Landkreis Germersheim haben, erhalten Sie eine schriftliche Ablehnung.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 24 – Schulen und Bildung (Telefon: Frau Vocke 7274/53-418) melden. Wir helfen Ihnen gerne.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kreisverwaltung