Infoblatt zur
Schülerbeförderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist den Schülerinnen und Schülern der Schulweg ohne Benutzung
eines Verkehrsmittels nicht zumutbar, obliegt es dem Landkreis
Germersheim als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung für die
Beförderung zu sorgen ( § 69 Schulgesetz in Rheinland-Pfalz).
Der Transport der Grundschülerinnen und -schüler erfolgt im
öffentlichen Personennahverkehr. Ihr Kind benötigt deshalb ab
dem Schuljahr 2015/2016 eine Schülerfahrkarte für öffentliche
Verkehrsmittel.
Für Ihr Kind wird eine Fahrkarte – ScoolCard - des Karlsruher
Verkehrsverbundes bestellt und Ihnen im Laufe der Sommerferien
zugesendet. Mit dieser Fahrkarte kann Ihr Kind im gesamten
KVV-Gebiet alle öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Bahn,
Straßenbahn, etc.) benutzen. Die Fahrkarte gilt an allen
Werktagen, am Wochenende und in den Ferien. Wünschen Sie ein
Passbild auf der Fahrkarte, müssen Sie dieses Ihrem Antrag
beifügen.
Die Kosten für die Fahrkarte übernimmt der Landkreis Germersheim
in voller Höhe. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.
Wir bitten Sie den Antrag zur Schülerbeförderung spätestens bis
zum 30.06.2015 über das Internet zu stellen. Sie erreichen das
Antragsformular über die Homepage der Kreisverwaltung
Germersheim:
www.kreis-germersheim.de
Der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten ist in der Regel
für die Dauer des Grundschulbesuches einmal zu stellen. Der
Kreisverwaltung Germersheim ist jedoch mitzuteilen, wenn sich
der Wohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers ändert, die
Schülerin bzw. der Schüler die Schule wechselt oder die
Beförderung aus sonstigem Grund entfällt.
Sollte Ihr Kind kein Anspruch auf Beförderung durch den
Landkreis Germersheim haben, erhalten Sie eine schriftliche
Ablehnung.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 24 – Schulen und
Bildung (Telefon: Frau Vocke 7274/53-418) melden. Wir helfen
Ihnen gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kreisverwaltung